Kindergroßtagespflege Wundertüte

In Kooperation mit dem Jugendhilfeträger der Stadt Burgdorf (Fachberatung Frau Böhm) Gesetzliche Grundlage meiner Arbeit ist § 22 SGB 8


“Weil Kinder Wunder sind“

 




Diese Konzeption wendet sich an alle Eltern mit Kindern unter 3 Jahren, die eine qualifizierte Kindertagespflege einer Kinderkrippe vorziehen, weil sie sich ihrer Vorteile bewusst sind. Nämlich, die Möglichkeit durch den guten Betreuungsschlüssel und die familiennahe Betreuung spezifisch auf die Bedürfnisse eines jeden Kindes eingehen zu können, und je nach Bedarf und individuell das Kind zu begleiten und zu fördern.

 

 

 

„Danke, dass ich wunderbar gemacht bin; wunderbar sind deine Werke“.

(Psalm 139)